Häufig gestellte Fragen

Muss ich bei meiner Verordnung für Krankengymnastik etwas dazu bezahlen?

Für die Versicherten von gesetzlichen Krankenkassen besteht eine Zuzahlungspflicht für Heilmittelverordnungen. Die Höhe der Zuzahlung richtet sich nach dem Rezeptwert und besteht aus der sogenannten Verordnungsblattgebühr (aktuell 10 €) zuzüglich 10% des Rezeptwertes. Die Zuzahlung müssen wir im Namen der jeweiligen Krankenkasse zu Beginn der Therapie einziehen.

Die Zuzahlung wird nicht fällig für Versicherte unter 18 Jahren oder wenn Sie einen Befreungsausweis haben.

Was passiert, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?

Wir haben nur ein begrenztes Kontingent an Terminen und reservieren die vereinbarten Behandlungszeiten ausschließlich für Sie. Wir bitten darum, daß mit uns vereinbarte Termine spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, so daß wir sie anderen Patienten vegeben können. Sollten Sie kurzfristiger absagen oder garnicht zu einem Termin erscheinen, so behalten wir uns vor, Ihnen diese Termine privat in Rechnung zu stellen.

Erstattet meine private Krankenversicherung alle Behandlungskosten?

Ob eine Private Krankenversicherung alle Kosten einer Behandlung in voller Höhe übernimmt, hängt von dem von Ihnen gewählten Versicherungstarif ab. Zu Beginn der Behandlung in unserem Hause schließen wir mit Ihnen eine Honorarkostenvereinbarung, aus der alle Kosten hervorgehen. Sollte Ihre Versicherung nur einen geringeren Satz der Behandlung erstatten, so ist die Differenz vom Patienten selbst zu tragen.

Wir bitten Sie, sich im Zweifelsfalle im Vorfeld bei Ihrer Versicherung zu erkundigen.

Was wird in der Physiotherapie mit mir gemacht?

Das ist im Vorfeld schwer zu sagen. Während des ersten Termins wird Ihr/e Therapeut/in für einen genauen Befund eine eingehende Anamnese und eine entsprechende Untersuchung vornehmen. Anhand dieses Befundes erstellen wir einen Behandlungsplan, der aus aktiven Übungen und/oder passiven Behandlungsmaßnahmen bestehen kann. Hier richten sich die Therapeuten nach den Vorgaben des Arztes zur verordneten Therapieform.

Muss ich etwas zur Therapie mitbringen?

Bitte bringen Sie zu Ihren Terminen für Krankengymastik oder anderen Therapien ein großes Handtuch, bequeme Kleidung und evt. vorhandene ärztliche Berichte und Röntgen- bzw. MRT-Bilder mit. Sollten Sie weitere Dinge benötigen, wird Ihr/e Therapeut/in das mit Ihnen besprechen.

Kann ich mich auch ohne Verordnung bei Ihnen behandeln lassen?

Für die Behandlung von therapiebedürftigen Beschwerden ist immer eine ärztliche Verordnung notwendig.

Wie läuft Reha-Sport ab?

Rehabilitations-Sport ist eine ärztlich verordnete Allgemeine Gymnastik, die in Gruppenform stattfindet. Sie müssen sich -ähnlich wie im Sportverein- eine feste Übungsgruppe und-zeit aus unserem umfangreichen Kursplan aussuchen.
In den Gruppen zeigen unsere Kursleiter verschiedene Übungen mit Kleingeräten wie Hanteln oder Therabändern.

Benötige ich für Osteopathie eine Verordnung?

Nein. Osteopathie wird von unserer Heilpraktikerin Fr. Engels durchgeführt. Heilpraktiker benötigen grundsätzlich keine Verordnung für Ihre Tätigkeit.

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